Zukunft öffentlich-rechtlicher Sparkassen sichern - Privatisierung verhindern!
Auf Initiative der Landesgruppe Schleswig-Holstein hat die SPD-Bundestagsfraktion am 10.06.2010 einen Antrag "Zukunft öffentlich-rechtlicher Sparkassen sichern - Privatisierung verhindern" in den Deutschen Bundestag eingebracht, der von Schwarz-Gelb gegen die Stimmen von SPD, Grünen und Linkspartei abgelehnt worden ist. Eine Gefährdung der Sparkassen geht aktuell von dem Gesetzentwurf der schwarz-gelben Landesregierung in Schleswig-Holstein zur Änderung des dortigen Sparkassengesetzes aus.
Für die Landesgruppe Schleswig-Holstein erklärte Bettina Hagedorn: „Es ist unverantwortlich, wie Schwarz-Gelb hier handelt. Die Landesregierung spielt dabei nicht nur mit dem Feuer, sondern sie hantiert mit einem Brandsatz, der bundesweit einen Flächenbrand auslösen kann! Das bewährte, deutsche Drei-Säulen-Modell im Bankbereich könnte dadurch in unverantwortlicher Weise in Gefahr geraten!“
In dem Antrag heißt es:
„Die im schleswig-holsteinischen Gesetzentwurf enthaltene Möglichkeit zur Bildung beschränkt übertragungsfähigen Stammkapitals bei öffentlich-rechtlichen Sparkassen birgt nach Einschätzung des Bundesverbandes der kommunalen Spitzenverbände, des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes und anderer Sachverständiger die Gefahr eines Verstoßes gegen europäisches Wettbewerbsrecht und nimmt damit das Risiko eines Dammbruchs zur Privatisierung der Sparkassen in Kauf.“
Bereits am 20.05.2010 fand ein Spitzengespäch der SPD-Bundestagsabgeordneten aus Schleswig-Holstein zum schwarzgelben Sparkassengesetz der Kieler Landesregierung in Berlin statt: U.a. waren Dr. Karl-Peter Schackmann-Fallis (geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes), der stellv. Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Holstein Peter Becker, der Vorstandschef der Fördesparkasse Götz Bormann sowie der Vertreter der Personalräte Karl Stenmans aus Eutin der Einladung der stellv. haushaltspolitischen Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Bettina Hagedorn und ihrem Kieler Kollegen Dr. Hans-Peter Bartels gern gefolgt, um über die geplante Änderung des Sparkassengesetzes in Schleswig-Holstein und mögliche bundesweite Konsequenzen für das Sparkassenwesen zu diskutieren.
Hagedorn: „Ohne die Sparkassen könnte eine flächendeckende geld- und kreditwirtschaftliche Versorgung auch ländlicher und strukturschwacher Regionen nicht gewährleistet werden. Für die Kommunen sind Sparkassen außerdem ein wichtiger Partner zur Stärkung der Regionen. Sparkassen fördern kommunale Sport-, Kultur-, Jugend- und Sozialeinrichtungen und tragen so zur Finanzierung des Gemeinwesens bei. Das spezifische Geschäftsmodell der Sparkassen funktioniert dabei nur auf Grund ihrer öffentlich-rechtlichen Strukturen, der Einhaltung des Regionalprinzips und der Erfüllung ihres öffentlichen Auftrags. Bei einer Privatisierung der öffentlich-rechtlichen Sparkassen würden kurzfristige Renditeinteressen zu Lasten der bisherigen Gemeinwohlorientierung in den Vordergrund treten. Das neue Sparkassengesetz ist und bleibt das falsche Gesetz zum falschen Zeitpunkt und am falschen Ort!.“



