Schleswig-Holsteins Kliniken droht schwerer Rückschlag. Rösler will historischen Kompromiss von Plön kaputtmachen
Die Entfernung eines Blinddarms wurde in Schleswig-Holstein im Jahr 2008 mit rund 1.880 Euro vergütet, in Rheinland-Pfalz waren für den gleichen Eingriff 2.080 Euro zu zahlen, also zehn Prozent mehr. Union und FDP wollen diese Preisunterschiede zwischen den Ländern jetzt weiter festschreiben, wie aus dem Referentenentwurf des Gesundheitsministeriums zum GKV Finanzierungsgesetz hervorgeht. "Das wäre ein schwerer Schlag für die Kliniken in Schleswig-Holstein. Ihnen drohen fest einkalkulierte Mehreinnahmen verlorenzugehen", kritisiert Ernst Dieter Rossmann, Sprecher der Landesgruppe Schleswig-Holstein der SPD-Bundestagsfraktion.
Die große Koalition aus SPD und Union hatte erst 2009 auf der Gesundheitsministerkonferenz in Plön mit den Ländern eine gesetzliche Regelung vereinbart, die dafür sorgen sollte, dass die Landesbasisfallwerte, die das Preisniveau der Krankenhäuser bestimmen, innerhalb von fünf Jahren an den Bundesdurchschnitt angeglichen werden. Für das Jahr 2010 liegt Schleswig-Holstein mit einem Landesbasisfallwert von 2.855,49 Euro ganz am Ende im Ländervergleich, während Spitzenreiter Rheinland-Pfalz einen Landesbasisfallwert von 3.120 Euro hat.
Diese nur historisch zu erklärenden Unterschiede sollten nach dem Beschluss von Plön schrittweise an den Bundesdurchschnitt angeglichen werden, wobei Abweichungen um 2,5 Prozent nach oben und 1,5 Prozent nach unten möglich bleiben sollten. Damit wäre auch genügend Finanzierungsspielraum für landesbezogene Strukturunterschiede möglich geblieben, auf die einige Länder in den Verhandlungen hingewiesen hatten. „Weshalb Schwaz-Gelb nun diese erfolgversprechende Regelung mutwillig rückgängig machen will, ist nicht zu erklären. Das ist ein schwerer Schlag für Schleswig-Holstein. Wir fordern die Landesregierung und insbesondere Minister Garg auf, diesen Anschlag auf die Verlässlichkeit für Schleswig-Holsteins Kliniken zu verhindern“, so Rossmann.



