Bildungsgutscheine nutzen! Rossmann ruft auf: Bildungschance nicht verpassen
In Schleswig-Holstein sind im vergangenen Jahr 2.291 Gutscheine für die Bildungsprämie ausgestellt worden. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage des SPD-Bundestagsabgeordneten und bildungspolitischen Sprechers der SPD-Bundestagsfraktion, Ernst Dieter Rossmann, hervor. Für Deutschland betrug die Zahl dieser ausgegebenen Bildungsgutscheine insgesamt 81.694. Rossmann: "Nach sehr holprigem Start kommt die Nachfrage nach diesem neuen, modernen Instrument der Weiterbildungsförderung immerhin etwas ins Laufen."
Allerdings weist der Sprecher der schleswig-holsteinischen SPD-Bundestagsabgeordneten darauf hin, dass die Zahl der Interessierten im Verhältnis zu den Antragsberechtigten immer sehr klein ist. Für Schleswig-Holstein gibt es danach 426.854, die dem Grunde nach antragsberechtigt waren im vergangenen Jahr. Rossmann: „Im Verhältnis dazu ist die Zahl der ausgestellten Prämiengutscheine natürlich noch verschwindend gering. Aber ein erster Anfang für mehr Weiterbildungsförderung ist immerhin gemacht.“
Dass in Schleswig-Holstein noch Luft nach oben ist, verdeutlicht sich für den Abgeordneten aus Pinneberg an einer weiteren Zahl. Danach hat in Schleswig-Holstein nur ein Anteil von rund 79 Prozent derjenigen, die dem Landesanteil der Erwerbstätigen entsprechen, eine Weiterbildungsprämie erhalten. Rossmann: „Schleswig-Holstein liegt damit über 20 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt, was für die Zukunft genauer beobachtet werden muss, wenn hierfür landesspezifische Ursachen vorliegen könnten.“
Wer sich in Schleswig-Holstein für die Weiterbildungsprämie interessiert, kann sich hierzu an vierzehn Beratungsstellen wenden, die im Land verteilt sind. Nähere Infos hierzu unter http://wwww.bildungspraemie.info/.
Antragsberechtigt sind danach Erwerbstätige, Berufsrückkehrer, Eltern in Elternzeit oder Selbstständige, die als Einzelperson bis zu 25.600 Euro und als Verheiratete bis zu 51.200 Euro verdienen. Diese Personen können einen Prämiengutschein bekommen, wenn die Fortbildung der beruflichen Weiterbildung dient und sie mindestens die Hälfte der Fortbildungskosten selber tragen. Die maximale Förderhöhe liegt bei 500 Euro. Die Bildungsmaßnahmen müssen der beruflichen Weiterbildung dienen. Die betriebliche Weiterbildung wird nach diesem Konzept nicht gefördert.


