Kinderschutz: Der Norden ist Vorbild
Rossmann (SPD): Berlin muss von Kieler Impulsen profitieren
Schleswig-Holstein ist nach Angaben des Kreis Pinneberger SPD-Bundestagsabgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann beim Kinderschutz bundesweiter Vorreiter. In die nach dem Tod der fünfjährigen Lea-Sophie auch in Berlin jetzt wieder intensiv geführte Diskussion um ein effizientes Frühwarnsystem will Rossmann deshalb auch verstärkt das Know-how aus dem Norden einbringen.„In der vergangenen Woche ist in Kiel ein Kinderschutzgesetz beschlossen worden, das Vorbildcharakter für die gesamte Republik hat“, betont Rossmann. „Mit verbesserter Prävention durch verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen und spezielle Landesprogramme werden die Chancen für ein rechtzeitiges Eingreifen erheblich verbessert.“
Als zentral wird in Schleswig-Holstein das Schaffen funktionierender Netzwerke gesehen, in die Hebammen, Jugendämter, Kinderärzte und Krankenhäuser sowie Polizei und Schulen eingebunden sind. „Dabei spielt die Prävention eine wichtige Rolle: Informationen und Hilfsangebote für möglicherweise überforderte Eltern können helfen, bevor echte Probleme auftreten“, betont der Abgeordnete.
In Schleswig-Holstein haben die Initiativen von Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD), wie die Programme „Schutzengel“ und „Willkommen im Leben“, bereits zu ersten Verbesserungen geführt. Auf Seiten der Kommunen führt eine gewachsene Sensibilität zu früherem Eingreifen bei Problemfällen. Rossmann: „Es ist keine Frage, dass wir gleichwohl noch am Anfang stehen. Aber wir können sagen: Wir sind schon ein Stück weiter als alle anderen Bundesländer – und es ist sicher sinnvoll, unsere Erfahrungen auf Bundesebene einzubringen. Hier sehe ich mich als Bundestagsabgeordneter in der Pflicht und werde entsprechend initiativ werden.“
Auch Land und Kommunen bleiben nach Auffassung Rossmanns gefordert, die bestehenden Angebote weiter auszubauen und insbesondere für eine hinreichende personelle Ausstattung von Jugendämtern und Präventionsprojekten zu sorgen. „Der Bund hat die Rechte der Jugendämter vor zwei Jahren erheblich ausgeweitet, so dass die Mitarbeiter nun auch ohne richterlichen Beschluss und Polizei Wohnungen durchsuchen dürfen. Aber dafür muss natürlich auch das erforderliche Personal vorhanden sein. Die Einsparung von fast einer Milliarde Euro bei Hilfeleistungen – ohne Kinderbetreuung – seit dem vergangenen Jahr weist da leider in die falsche Richtung“, betont Rossmann.







