Dr. Ernst Dieter Rossmann, MdB


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Dr. Ernst Dieter Rossmann MdB

14. Dezember 2007

Rossmann: Beim Kinderschutz schnell und wirkungsvoll handeln!

Abgeordneter wirbt für Sieben-Punkte-Plan der SPD

Um einen funktionierenden Kinderschutz zu gewährleisten, ist nach Auffassung des Kreis Pinneberger SPD-Bundestagsabgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann ein abgestuftes System aus Förderung von Eltern und Kindern und staatlicher Intervention erforderlich.  
„In Zusammenarbeit mit der SPD-Bundestagsfraktion hat Kurt Beck deshalb einen Sieben-Punkte-Aktionsplan erarbeitet, der zum Ziel hat, passgenaue Hilfe für Eltern in schwierigen Situationen zu gewährleisten und den Jugendämtern die Ausstattung und die Möglichkeiten zu geben. Einzugreifen, wenn dies erforderlich ist“, berichtet Rossmann. „Entscheidend ist dabei, ein flächendeckendes System aufsuchender Hilfen zu schaffen und eine optimale Vernetzung all derjenigen zu erreichen, die für das gute Aufwachsen Verantwortung tragen. Darüber hinaus ist jede und jeder Einzelne aufgefordert daran mitzuwirken, dass sich eine ‚Kultur des Hinschauens’ entwickelt.“
Bei ihrem Vorschlag hat sich die SPD-Bundestagsfraktion nach Angaben Rossmanns auch an den kürzlich beschlossenen Regelungen des schleswig-holsteinischen Kinderschutzgesetzes orientiert. „So ist Schleswig-Holstein gemeinsam mit Rheinland-Pfalz beispielsweise mit seinen Maßnahmen bundesweit Vorreiter, die eine hundertprozentige Teilnahme der Kinder an den Vorsorgeuntersuchungen sicherstellen sollen“, berichtet der Abgeordnete. „Wer mit seinem Kind nicht zur Untersuchung erscheint, wird hier künftig Besuch vom öffentlichen Gesundheitsdienst oder dem Jugendamt erhalten. Diese Regelung macht ohne Frage auch über die beiden Bundesländer hinaus Sinn.“
Neben dem weiteren konsequenten Ausbau der Strukturen der Kinderbetreuung erhofft sich Rossmann auch durch eine Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz Verbesserungen. Rossmann: „Diese Klarstellung würde die Behörden noch stärker in die Pflicht nehmen, Präventionsarbeit zum Wohle der Kinder zu leisten. Der Staat wäre in der Verantwortung, sein Wächteramt aufmerksamer versehen.“ Bisher griffen öffentliche Stellen erst ein, wenn ein Kind verwahrlost oder akut gefährdet sei. „Eine verfassungsrechtliche Sicherstellung des Kindeswohls könnte früher ansetzen“, ist der Sozialdemokrat überzeugt.
Nachdem die Mehrheit der Bundesländer die Kinderrechte bereits in ihre Verfassungen aufgenommen haben, steht nach Auffassung Rossmanns jetzt auch eine Bundesregelung auf der Tagesordnung. „Die Bundesfamilienministerin von der CDU haben wir für diese Initiative bereits gewonnen“, berichtet der Abgeordnete, der einen entsprechenden Aufruf von Unicef und anderen Organisationen bereits vor Monaten unterschrieben hat. „Jetzt hoffen wir, dass die Unionsfraktion ihre Blockade ebenfalls aufgibt und die Grundgesetzänderung noch in dieser Legislaturperiode ermöglicht.“

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