Dr. Ernst Dieter Rossmann, MdB


Sprungmarken

Dr. Ernst Dieter Rossmann MdB

27. September 2007

Rollstuhlbeförderung: EU-Richtlinie lässt Spielraum

Behindertenbeauftragte der Bundesregierung sagt Rossmann (SPD) Unterstützung zu

Die EU-Richtlinie zur Personenbeförderung in Bussen muss nicht so interpretiert werden, dass nur der Transport eines Rollstuhlfahrers pro Bus möglich ist. Diese Auffassung vertritt die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karin Evers-Meyer MdB, in einem Brief an den Kreis Pinneberger SPDBundestagsabgeordneten, Dr. Ernst Dieter Rossmann.

„Meines Erachtens lässt sich aus der EU-Richtlinie nicht herleiten, dass nur ein Rollstuhlfahrer pro Bus zulässig wäre. Die EU-Richtlinie enthält vielmehr Vorschriften, wie die Aufstellplätze für Rollstuhlfahrer beschaffen sein müssen“, teilt die Beauftragte Rossmann in der Antwort auf ein Schreiben des Abgeordneten mit, der auf entsprechende Vorgaben von PVG und VHH an ihre Busfahrer reagiert hatte.

Für eine zu enge Auslegung der Bestimmungen findet Evers-Meyer deutliche Worte. „Wenn die Mehrzweckbereiche in den Bussen über ausreichend Stellflächen verfügen, so dass mehr als einen Fahrgast im Rollstuhl befördert werden kann, stellt es aus meiner Sicht eine Diskriminierung dar, wenn diese trotzdem nicht befördert werden dürfen“, schreibt sie an Rossmann.

Ihrer Meinung nach habe die Regelung dafür sorgen sollen, dass im Bus ein oder mehrere Rollstuhlplätze ausgewiesen werden müssen, um die grundsätzliche Beförderung sicher zu stellen. Evers-Meyer: „Die Anzahl der Rollstuhlplätze darf kein Ausschlusskriterium sein, das heißt wenn der Mehrzweckbereich entsprechenden Platz bietet, müssen auch mehr Rollstuhlfahrer befördert werden. Anderenfalls wird der Zweck der Rechtsvorschrift, nämlich die Beförderung behinderter Menschen in öffentlichen Bussen sicher zu stellen, in das Gegenteil verkehrt und bedeutet eine besondere Benachteiligung von Rollstuhlfahrern.“

Das Bundesverkehrsministerium soll nach Auffassung Evers-Meyers nun klären, ob die Verkehrsunternehmen das geltende Recht zu eng auslegen und notfalls für eine rechtliche Klarstellung sorgen.


Dateien

Bürgersprechstunde


Alle zwei bis drei Monate biete ich eine Bürgersprechstunde an. Bürger meines Wahlkreises können sich einen Termin geben lassen und mich mit ihrem persönlichen Anliegen aufsuchen.
weiterlesen ->

Fotos




URL dieser Seite: http://www.ernst-dieter-rossmann.de/mdb.php/aid/57/cat/25/start/20


Sprungmarken