Dr. Ernst Dieter Rossmann, MdB


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Dr. Ernst Dieter Rossmann MdB

04. Juni 2008

Rossmann (SPD): Steuerlicher Abzug von Schulgeld weiterhin möglich

Rossmann begrüßt den gefundenen Kompromiss der Ausweitung auf das EU-Ausland

Schulgeld kann weiterhin zu 30% abgesetzt werden, allerdings nur noch bis zu einem Betrag von 3.000 Euro pro Jahr und Kind. Dies teilt der Kreis Pinneberger SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Ernst Dieter Rossmann mit. „Bundesfinanzminister Steinbrück hat letztendlich eine EU-konforme Lösung gefunden, die die Arbeit vieler Schulen in freier Trägerschaft auf eine verlässliche Grundlage stellt und den Anspruch auf freie Schulwahl schützt“, betont Rossmann als Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion für Bildungsfragen.

Ein Urteil des EU-Gerichtshofs hatte 2007 den 30%-igen steuerlichen Abzug der Privatschulkosten (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG) in Deutschland moniert, weil er nur für Schulen im Inland und nicht für das gesamte Gebiet der EU gilt. Eine Ausweitung der Regelung eins zu eins auf alle EU-Auslandsschulen hätte aber den Steuerzahler in Deutschland deutlich stärker belastet, zumal das Schulgeld in vielen Ländern Europas viel höher ist als bei uns.

Rossmann: „Den steuerlichen Abzug der Privatschulkosten auch im Inland ganz abzuschaffen, wäre aus der Sicht des Bundeshaushaltes zwar die einfachste und kostengünstige, aber sicherlich nicht die beste Idee. Deshalb haben wir uns als SPD-Bildungspolitiker für eine klügere Lösung stark gemacht.“

Rossmann begrüßt den gefundenen Kompromiss der Ausweitung auf das EU-Ausland verbunden mit einer Kappung des steuerlichen Abzugs auf 3.000 Euro pro Jahr und pro Kind. Die Freien Waldorfschulen bzw. die größere Zahl von anderen kirchlichen oder freien Trägern von genehmigten Ersatz- oder Ergänzungsschulen werden dadurch nicht berührt. Denn dort übersteigt das Schulgeld gewöhnlich nicht die 5.000-10.000 Euro im Jahr und somit bleibt alles wie es war. Rossmann: „Das gilt auch für den Kreis Pinneberg und die freien bzw. privaten Schulen, die bei uns zu Hause sind.“ Verlierer der neuen Regelung sind nur die Familien, die sich für sehr teure Privatschulen entscheiden. Rossmann: „Diese Familien werden den Verlust eines Teils vom Steuerabzug besser verkraften können als andere.“


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