Rossmann (SPD): Ausbildungsbonus soll benachteiligte Jugendliche in Berufsausbildung bringen
Bundesagentur stellt 450 Millionen Euro bereit, um ca 100.000 benachteiligten Jugendlichen eine Berufsausbildung zu ermöglichen.
(Berlin) Der Kreis Pinneberger SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Ernst Dieter Rossmann freut sich deshalb, dass das Gesetz zur Verbesserung der Ausbildungschancen von benachteiligten Jugendlichen jetzt im Bundestag beschlossen wurde. Rossmann: „Wir haben so viele neue Ausbildungsverträge wie lange nicht mehr und gleichzeitig noch über 300.000 junge Leute, die sich schon länger als ein Jahr vergeblich um eine Ausbildung bewerben. Darüber dürfen wir nicht hinwegsehen. Hier müssen jetzt alle zusammen aktiv werden.“Mit dem Ausbildungsbonus von 4.000 bis 6.000 Euro – je nach Höhe der Ausbildungsvergütung - an die Arbeitgeber will Bundesarbeitsminister Olaf Scholz bis zum Jahr 2010 ca. 100.000 benachteiligte Jugendliche als so genannte „Altbewerber“ aus der Warteschleife holen und in eine Berufsausbildung bringen. Dafür stellt die Bundesagentur für Arbeit 450 Millionen Euro zur Verfügung. Der Bonus – ein-schließlich sozialpädagogischer Begleitung - wird nur ge-zahlt, wenn es sich um eine zusätzliche Lehrstelle und um lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Jugendliche handelt, die höchstens einen mittleren Schulabschluss mit ausreichenden Noten in Deutsch und Mathe vorweisen können und sich schon im Vorjahr oder früher um eine Lehrstelle beworben haben. Jugendliche bis zu einem Hauptschulabschluss haben hierauf einen Anspruch, bei Jugendlichen mit einem Realschulabschluss ist es eine Ermessensleistung. Rossmann: „Hierauf haben die Wirt-schaftsverbände gedrungen. Im Gegenzug dürfen wir er-warten, dass sie sich jetzt auch ordentlich für die Altbe-werber ins Zeug legen.“ 50% der Bonus werden nach Ab-lauf der Probezeit, weitere 50% bei Anmeldung des Auszu-bildenden zur Abschlussprüfung an den Betrieb gezahlt. Hat der Auszubildende beim selben Arbeitgeber eine ge-förderte betriebliche Einstiegsqualifizierung durchlaufen, ist die erbrachte Leistung auf den Ausbildungsbonus anzu-rechnen. Gefördert werden unter Umständen auch Jugend-liche, die aufgrund einer Insolvenz ihren Ausbildungsplatz verloren haben.
Das Gesetz sieht außerdem den Einsatz von Berufsein-stiegsbegleitern an 1.000 Schulen im Bundesgebiet vor, die benachteiligte Jugendliche beim Übergang von der all-gemeinbildenden Schule zur Berufsausbildung gezielt in-dividuell unterstützen. Hierfür stellt die Bundesagentur für Arbeit 240 Millionen Euro zur Verfügung.
Rossmann: „Ich möchte dafür werben, dass der Ausbil-dungsbonus im Kreis Pinneberg kräftig genutzt wird. Wir dürfen benachteiligte Jugendliche nicht zurücklassen.“ Das Ausbildungsbonus-Programm soll schon im Herbst 2008 greifen.






