Besserer Schutz für Kreditnehmer
Rossmann: SPD-Initiative vor der Umsetzung
Nachdem in den vergangenen Monaten der Verkauf von Darlehensforderungen durch Kreditinstitute gerade auch im Raum Südholstein immer wieder für Schlagzeilen gesorgt hat, hat die SPD jetzt in Berlin erste konkrete Verbesserungen für Kreditnehmer durchgesetzt. Wie der Kreis Pinneberger SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Ernst Dieter Rossmann mitteilt, hat sich die Große Koalition auf Initiative der Sozialdemokraten in der vergangenen Woche auf ein Paket wirksamer Maßnahmen zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Kreditverkäufen geeinigt, das noch in der laufenden Woche in den Bundestag eingebracht werden soll.„Der Kreditnehmer darf nicht der Leidtragende eines Kreditforderungsverkaufs sein. Daher hatte die SPD die Initiative zur Verbesserung der Stellung des Kreditnehmers ergriffen“, erläutert Rossmann, der sich beharrlich für eine Ausweitung der Verbraucherrechte in diesem Bereich eingesetzt hatte und unter anderem den finanzpolitischen Sprecher seiner Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Krüger, zu Gesprächen in den Kreis geholt hatte.
„In mehreren Verhandlungsrunden mit der Union haben wir viel für den Kreditnehmer erreicht. So soll durch eine Neuregelung der sogenannten Sicherungsgrundschuld gewährleistet werden, dass sich die Position des Darlehensnehmers durch den Kreditverkauf nicht verschlechtert. Jetzt wird sichergestellt, dass dem Kreditnehmer gegenüber dem Finanzinvestor die gleichen Einreden zustehen, die er auch gegenüber seinem ursprünglichen Vertragspartner hätte geltend machen können“, erklärt Rossmann.
Der Schutz des Kreditnehmers wird darüber hinaus durch die Einführung eines verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruchs gegen den Erwerber der Forderung bei ungerechtfertigter Vollstreckung aus der Unterwerfungserklärung verstärkt.
Rossmann: „Die Kreditbeziehung, die eine besondere langjährige Vertrauensbeziehung ist, darf den Banken nicht gleichgültig sein. Finanzinvestoren als Käufer von Kreditforderungen geht es nicht um eine langfristige Kundenbeziehung, sondern lediglich um die zeitnahe Realisierung möglichst hoher Renditen durch die Zwangsversteigerung der Wohnimmobilie.
Als weitere Regelungen des Maßnahmenpakets nennt der Kreis Pinneberger SPD-Bundestagsabgeordnete die Verpflichtung der Kreditinstitute, ihre Kunden ausdrücklich über die Möglichkeit von Kreditverkäufen im abzuschließenden Kreditvertrag zu informieren und den Darlehensnehmer spätestens drei Monate vor einer Änderung beziehungsweise dem Auslaufen des Darlehensvertrages darüber zu unterrichten, ob eine Anschlussfinanzierung gewährt wird. Außerdem ist eine Ausweitung der Regeln für Verbraucherkredite auf Immobiliendarlehen vereinbart worden. „Damit wird ein Kündigungsschutz für Fälle eingeführt, in denen der Kreditnehmer mit seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nur geringfügig in Rückstand gerät. Eine Kündigung wegen Zahlungsrückständen ist nur noch dann möglich, wenn der Kreditnehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten und zugleich mit mindestens 2,5 Prozent des Nennbetrags des Darlehens in Verzug ist“, erläutert Rossmann.
Darüber hinaus sollen Kreditnehmer künftig bei einem Kreditverkauf unverzüglich darüber in Kenntnis gesetzt werden, wenn die Bank nicht weiterhin für die Bearbeitung des Kredits zuständig ist. Rossmann: „Komplett wird das Maßnahmenbündel schließlich dadurch, dass mittelständische Unternehmen nun die Möglichkeit erhalten, nichtabtretbare Darlehensverträge mit ihren Kreditinstituten abzuschließen. Das bedeutet eine erhebliche Stärkung der Stellung des Kreditnehmers bei Mittelstandskrediten.“
Die neuen Regelungen sollen nach Rossmanns Angaben noch in dieser Woche im Risikobegrenzungsgesetz verabschiedet werden.






