Dr. Ernst Dieter Rossmann, MdB


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Dr. Ernst Dieter Rossmann MdB

02. Oktober 2008

Rechtssicherheit für Kommunen: Steuerlicher Querverbund wird abgesichert

Auch in Zukunft soll für die Kommunen die Möglichkeit bestehen, im Rahmen eines sogenannten "steuerlichen Querverbunds" Gewinne und Verluste aus den Bereichen Energie- und Wasserversorgung und dem öffentlichen Personennahverkehr miteinander zu verrechnen.

„Das ist eine große Sorge weniger für die Kommunen.“ Mit dieser guten Nachricht im Gepäck kommt der Kreis Pinneberger SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Ernst Dieter Rossmann aus Berlin. Denn auch in Zukunft soll für die Kommunen die Möglichkeit bestehen, im Rahmen eines sogenannten „steuerlichen Querverbunds“ Gewinne und Verluste aus den Bereichen Energie- und Wasserversorgung und dem öffentlichen Personennahverkehr miteinander zu verrechnen. Laut Schätzungen der kommunalen Spitzenverbände beläuft sich das Verrechnungsvolumen auf rund 2,5 Milliarden Euro.
Durch eine sich zuspitzende Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs drohte die Grundlage des steuerlichen Querverbunds zu entfallen. Der Bundesfinanzhof stufte im letzten Jahr eine Verrechnung der Verluste eines kommunalen Schwimmbads mit den Gewinnen anderer kommunaler Betriebe als sogenannte „verdeckte Gewinnausschüttung“ ein. Rossmann: „Das hätte gravierende finanzielle Auswirkungen auf viele Kommunen gehabt.“ Die Bundestagsabgeordneten wollten diese Entwicklung nicht tatenlos hinnehmen.
Sie haben deshalb von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück gefordert, dieser Entwicklung gesetzlich Einhalt zu bieten.
Dem ist der Bundesfinanzminister Peer Steinbrück jetzt gefolgt; im Entwurf für das Jahressteuergesetz 2009 ist vorgesehen, die steuerlichen Effekte festzuschreiben und den steuerlichern Querverbund im Gesetz zu verankern. Dadurch werden den Kommunen Steuervorteile in Höhe von einer Milliarde Euro gesichert.
Rossmann: „ Dieses Geld können die Kommunen gut gebrauchen, zum Beispiel für den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs.“


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