Standortgemeinden sollen stärker von der Windkraft profitieren
Rossmann: Zusätzlicher Schub für erneuerbare Energien!
70 % der Gewerbesteuer, die Windenergien erwirtschaften, soll in Zukunft den Standortgemeinden zukommen. 30 % fallen am Sitz der Gesellschaft an. Diese Entscheidung der Bundespolitik wird nicht nur einen zusätzlichen Geldbetrag in die kommunalen Kassen der Standortgemeinden spülen, sondern auch bei etlichen Gemeinden, die im Rahmen der Regionalplanung bereit sind, neue Flächen für Windkraftanlagen zur Verfügung zu stellen, auch den notwendigen finanziellen Anreiz zum Ausbau der Windkraft verstärken. Der Kreis Pinneberger Bundestagsabgeordnete Dr. Ernst Dieter Rossmann freut sich jedenfalls darüber, dass es mit der Neuregelung auf Bundesebene nicht nur endlich eine Rechtssicherheit gibt, sondern auch eine windkraftfreundliche Regelung gefunden worden ist. Gesetzlicher Handlungsbedarf war notwendig, nachdem der Bundesfinanzhof in einem Urteil im April 2007 entschieden hatte, dass die bisherige Praxis der Gewerbesteuerzerlegung nicht mehr fortgesetzt werden dürfte. Schon vor dem Urteil des Bundesfinanzhofes gab es keine bundesweit einheitliche Regelung in Sachen Abführung der Gewerbesteuer für Windkraftbetreiber. Rossmann: „Der Flickenteppich war nicht gut.“
In Schleswig-Holstein hat bisher eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land dafür gesorgt, dass die gängige Praxis eine 50:50 Aufteilung zwischen Standort- und Geschäftsleitungsgemeinde vorsieht. Mit der Anhebung auf 70% kommt es jetzt zu einer stärkeren Unterstützung der Standortgemeinden. Im Kreis Pinneberg sind bisher Raa-Besenbek bei Elmshorn und Groß Nordende bei Uetersen ausgewiesene Standorte von zwei Windkraftparks. Langfristig profitieren könnte von dieser Regelung auch Helgoland, das von der Landesregierung als Quasi-Standortgemeinde für mögliche Offshore-Windparks in der Nordsee ausgelegt worden ist.
Was die konkreten Summen pro einzelnem „Windspargel“ angeht, die als Gewerbesteuer auf die Gemeinden entfallen, ist dieses nur ungefähr zu beziffern. Laut einer Studie des Wirtschaftsinstituts Prognos können die jährlichen Höchstbeträge bei bis zu 13.000 € Gewerbesteuer pro Megawatt liegen. Hier spielen allerdings die konkreten Gewerbesteuersätze, wie auch die Höhe des Anlagekapitals bzw. die Abschreibung auf die einzelnen Windparks eine Rolle. Rossmann: „Auch in diesem Fall hilft die Höhersetzung des Standortgemeindeanteils auf 70%, weil sich dann die Abschreibungen auf die Windkraftanlagen nicht so schnell Einnahmen mindernd bei den Standortgemeinden niederschlagen können.“







