Rossmann (SPD): Verbesserungen für Assistenz-Pflege von behinderten Menschen sowie bei der Schmerzmedizin sollen kommen
Koalitionsfraktionen bringen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag ein
(Berlin) Für pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen, deren Pflege durch von ihnen beschäftigte Pflegekräfte im Rahmen des Assistenz-Modells geschieht, steht nun eine Erleichterung an. Von den Koalitionsfraktionen wird ein Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, mit dem sichergestellt werden soll, dass auch bei einer stationären Behandlung im Krankenhaus die notwendige Assistenz gewährleistet werden kann.
Künftig soll der jeweilige Kostenträger der Assistenz verpflichtet werden, während des Aufenthalts im Krankenhaus auch die Mitaufnahme der Pflegekräfte in das Krankenhaus sowie die Weiterfinanzierung der bisherigen Leistungen zu tragen.
„Das Assistenzmodell der Pflege von Menschen mit Behinderungen wird in den vergangen Jahren immer besser angenommen. Jetzt wollen wir eine Lücke schließen, durch die es bisher in manchen Fällen zu Komplikationen bei stationären Aufenthalten gekommen ist.“, so der Kreis Pinneberger Bundestagsabgeordnete Dr. Ernst Dieter Rossmann.
Konkret soll das Pflegegeld für die gesamte Dauer von stationären Krankenhausaufenthalten sowie einer anschließenden stationären Reha-Massnahme fortgezahlt werden. Rossmann: „So wird gewährleistet, dass gerade in der persönlich belastenden Situation eines Krankenhausaufhaltes die persönliche Pflege in der gewohnten und erfahrenen Form weitergeführt wird.“
Im vorliegenden Gesetzentwurf soll außerdem die Rolle der Palliativmedizin gestärkt werden. Durch die Aufnahme der Palliativmedizin als Pflichtlehr- und Prüfungsfach im Rahmen des Medizinstudiums wird die Regelversorgung Schwerstkranker verbessert, indem die für die Schmerzbehandlung erforderlichen Kenntnisse in größerem Umfang gelehrt werden.






