Dr. Ernst Dieter Rossmann, MdB


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Dr. Ernst Dieter Rossmann MdB

02. Juli 2009

Leichterer Führerscheinerwerb für die freiwillige Feuerwehr kommt!

Rossmann: "Eine große Hilfe für die Feuerwehren und die Kommunen."

Am Freitag beschließt der Deutsche Bundestag die vom SPD-Bundesverkehrsminister Tiefensee initiierten Führerschein-Ausnahmeregelungen für die Feuerwehren und die technischen Hilfsdienste. Rossmann: „Die Feuerwehren haben mit Recht lange dafür gekämpft. Das erzielte Ergebnis kann sich sehen lassen und ist eine gute Nachricht für sie.“

Durch eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) im Rahmen des EG-Rechts wollte das Verkehrsministerium die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass Ehrenamtliche zukünftig unter vereinfachten Bedingungen den Führerschein für Einsatzfahrzeuge erlangen können. Die Kosten des Führerscheins sollten auf ein Drittel reduziert werden; bislang kostet nämlich der notwendige Erwerb des Führerscheins der Klasse C 1 rund 3.000 Euro zusätzlich.

Jetzt haben die Koalitionsfraktionen im Verkehrsausschuss ihre letzten inhaltlichen Differenzen überwunden und dem Entwurf grünes Licht gegeben. Es wird eine Sonderregelung für Fahrzeuge bis 4,75 Tonnen geben, bei der eine verbandsinterne Schulung und Prüfung zum Führen von Einsatzfahrzeugen berechtigt. Rossmann: „Damit ist eine einfache und praktikable Lösung gefunden, die die Einsatzfähigkeit gewährleistet, aber auch verantwortliche Vorgaben im Bereich Verkehrssicherheit erfüllt.“ Die konkrete Ausgestaltung wird den Ländern übertragen.

Der große Wurf im Änderungsgesetz ist die neue Fahrberechtigung, die zum Fahren von Einsatzfahrzeugen bis 7,5 Tonnen berechtigt. Die Bundesregierung wird ermächtigt, im Rahmen der Fahrerlaubnisverordnung eine Sonderregelung zu erlassen. Vorgesehen ist eine Vereinfachung der Ausbildung und Prüfung. Außerdem wird es die Möglichkeit geben, dass die Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge nach zwei Jahren prüfungsfrei in eine allgemeine Fahrerlaubnis umzutauschen ist. In Gesprächen zwischen Bundesverkehrsministerium und den Verbänden wurde ein Kostenrahmen von rund 600 Euro vereinbart.

Rossmann: „Ich freue mich über diese Erleichterungen für die freiwilligen Feuerwehren und hoffe, dass damit das Problem des mangelnden Fahrernachwuchses gelöst wird.“



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