Rossmann (SPD): Bundestag beschließt Erleichterungen für Vereine
"Wer sich ehrenamtlich im Verein engagiert, darf nicht dem vollen Haftungsrisiko ausgesetzt sein. Daher begrüße ich die Einführung einer zivilrechtlichen Haftungsbegrenzung für ehrenamtlich tätige Vereins- und Stiftungsvorstände", teilt der Kreis Pinneberger SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Ernst Dieter Rossmann mit.
(Berlin) „Wer sich ehrenamtlich im Verein engagiert, darf nicht dem vollen Haftungsrisiko ausgesetzt sein. Daher begrüße ich die Einführung einer zivilrechtlichen Haftungsbegrenzung für ehrenamtlich tätige Vereins- und Stiftungsvorstände“, teilt der Kreis Pinneberger SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Ernst Dieter Rossmann mit. Die Haftungsrisiken für ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände, die unentgeltlich tätig sind oder maximal 500 Euro im Jahr Aufwandsentschädigung erhalten, werden damit auf ein zumutbares Maß begrenzt. Sie werden künftig nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einstehen müssen. Rossmann: „Dadurch soll die ehrenamtliche Übernahme von Leitungsfunktionen in Vereinen gefördert und bürgerschaftliches Engagement unterstützt werden.“Auch gibt es eine bürokratische Entlastung für die Vereine. „Die Anmeldung beim Vereinsregister wird in Zukunft einfacher für die Vereine, denn sie wird auch elektronisch erfolgen können“, teilt Rossmann mit. Das geltende Vereinsregisterrecht ermöglicht es bisher nicht, dass Anmeldungen auch als elektronische Do-kumente eingereicht werden können. Dabei werden viele Vereinsregister bereits elektronisch geführt. Die elektronische Führung ist besonders dann von Vorteil, wenn Vereine Notare mit der Anmeldung in das Register beauftragen – denn die elektronische Anmeldung ist einfacher, schneller und effizienter als die Anmeldung in Papierform. Rossmann: „Mit dem Gesetz ist es gelungen, die guten Erfahrungen, die bereits mit dem elektronischen Handelsregister gemacht wurden, aufzugreifen und zur Stärkung der Vereine zu nutzen.“ Nach wie vor bestehen bleibt aber auch die Möglichkeit, die Anmeldung in Papierform einzureichen. Vor allem für kleine Vereine wird diese Form der Anmeldung leichter zu handhaben sein.
Über die beiden Gesetze muss noch der Bundesrat entscheiden, der sich voraussichtlich im September damit befassen wird.
Rossmann teilt außerdem mit, dass das Bundesjustizministerium ab sofort eine neue Informationsbroschüre „Leitfaden zum Vereinsrecht“ anbietet, die dort bestellt werden kann oder unter http://www.bmj.bund.de/files/-/3759/Leitfaden_zum_Vereinsrecht_barrierefrei.pdf zum Downloaden bereit steht.






