Dr. Ernst Dieter Rossmann, MdB


Sprungmarken

Dr. Ernst Dieter Rossmann MdB

13. November 2009

"Geförderte Altersteilzeit um fünf Jahre verlängern."

Rossmann: Beschäftigungsbrücke muss erhalten bleiben!

„Die neue Bundesregierung ist aufgefordert, unsere erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik fortzusetzen“, erklärt der Kreis-Pinneberger SPD-Bundestagsabgeordnete Ernst Dieter Rossmann. „In Gesprächen mit Gewerkschaftern und Betriebsräten im Kreis ist mir immer wieder deutlich geworden, dass wir weiterhin flexible Instrumente brauchen, damit die Wirtschaftskrise nicht mit voller Wucht auf den Arbeitsmarkt durchschlägt. Die geförderte Altersteilzeit hat sich als Beschäftigungsbrücke für Jung und Alt bewährt und muss im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land verlängert werden.“

Die SPD-Bundestagsfraktion hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Altersteilzeitgesetzes vorgelegt, der das Auslaufen der geförderten Altersteilzeit nach dem 31.12.2009 verhindern soll. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit um fünf Jahre verlängert wird. Die Verlängerung von fünf Jahren stellt sicher, dass für alle derzeit über 50-Jährigen eine mit Mitteln der Bundesagentur für Arbeit geförderteAltersteilzeit in Betracht kommt. Ältere Arbeitnehmerkönnen auf dieser Rechtsgrundlage mit Erreichung des 55. Lebensjahres ihre Arbeitszeit mindern und damit die Einstellung eines sonst Arbeitslosen ermöglichen. Die Bundesagentur für Arbeit stockt das Gehalt auf, so dass die Einkommensverluste nicht so groß sind.

„In der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise hat sich der deutsche Arbeitsmarkt als vergleichsweise robust erwiesen“, erklärt Rossmann weiter. Mit Hilfe der massiven Verbesserungen bei der Kurzarbeit konnten laut OECD 400.000 Arbeitsplätze gerettet werden. Zwei Gruppen sind aber trotz der erfolgreichen Anstrengungen zur Beschäftigungssicherung besonders betroffen: Ältere Menschen über 50 und jüngere Menschen unter 25 Jahren. „Für Unternehmen muss ein Anreiz geschaffen werden, an Beschäftigungsverhältnissen mit über 50-Jährigen festzuhalten und gleichzeitig jungen Nachwuchskräften eine Perspektive am Arbeitsmarkt zu bieten“, fordert Rossmann.

Altersteilzeit beantragen können bisher Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr vollendet und in den vergangenen fünf Jahren mindestens drei Jahre in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gestanden haben.


Dateien

Bürgersprechstunde


Alle zwei bis drei Monate biete ich eine Bürgersprechstunde an. Bürger meines Wahlkreises können sich einen Termin geben lassen und mich mit ihrem persönlichen Anliegen aufsuchen.
weiterlesen ->

Fotos




URL dieser Seite: http://www.ernst-dieter-rossmann.de/mdb.php/aid/464/cat/42/start/10


Sprungmarken