Verbesserte Förderkonditionen lassen beim Meister-BAföG die Nachfrage deutlich steigen!
Rossmann: "Dafür habe ich als SPD-Bildungssprecher im Bundestag hart gekämpft!"
„Das Meister-BAföG wird immer mehr zur Erfolgsgeschichte in der Weiterbildung!“ Sehr erfreut zeigt sich der Kreis Pinneberger SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Ernst Dieter Rossmann über die steigende Nachfrage beim „Meister-BAföG“. Dank der verbesserten Förderkonditionen, für die die SPD noch in der Großen Koalition hart gekämpft hat, ist die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger 2009 um 12,9% gestiegen. Rossmann: „Ich habe als SPD-Bildungssprecher im Bundestag hart dafür gekämpft, die Attraktivität des Meister-BAföG zu erhöhen. Angesichts des steigenden Fachkräftebedarfs in den nächsten Jahren brauchen wir kontinuierliche Weiterqualifizierung, gerade im nichtakademischen Bereich.“
Rossmann sieht die Attraktivität des Meister-BAföG auch darin begründet, dass es mit klaren Rechtsansprüchen verbunden ist. Rossmann: „Die Fortbildungswilligen können sich bei Vorliegen der Voraussetzungen auf die Förderung verlassen, weil diese gesetzlich abgesichert ist. Das ist deutlich besser als jede Stipendien-Lotterie von Bundesbildungsministerin Schavan.“
Mit der 2008 beschlossenen Reform wurden auch Altenpflegeberufe und die Fortbildung zum Erzieher/zur Erzieherin in die Förderung mit aufgenommen. Unterstützung gibt es seitdem auch für viele Migranten, die künftig nur eine dauerhafte Bleibeperspektive und keine Mindesterwerbsdauer nachweisen müssen, um die Förderung zu bekommen. Außerdem wurde die Prüfungsphase als Darlehen in die Förderung mit einbezogen, um den Fortbildungswilligen den Abschluss zu erleichtern.
Rossmann: „Ich freue mich vor allem über die Verbesserungen für Geförderte mit Familie. Hier haben wir bei Vollzeitmaßnahmen den Kinderzuschlag von 179 auf 210 Euro monatlich erhöht und ihn zu 50% auf Zuschuss umgestellt.“ Früher wurde er komplett als Darlehen gezahlt. Außerdem wird für den Kinderbetreuungszuschuss an Alleinerziehende kein Kostennachweis mehr verlangt. Rossmann: „Die um 12,7% gestiegene Förderquote bei Frauen zeigt, dass diese Maßnahmen richtig waren. Vereinbarkeit von Familie und Fortbildung ist jetzt eher möglich.“
Auch bei Teilzeitfortbildungen gab es Verbesserungen für die Geförderten. Der Zuschussanteil für die Lehrgangs- und Prüfungskosten, die bis zu 10.000 Euro betragen können, erhöht sich von 30,5% auf bis zu 48%, wenn der Geförderte die Fortbildung erfolgreich abgeschlossen hat. Außerdem wird bei späterer Existenzgründung ein Darlehenserlass von 33% nicht nur für die Einstellung von Arbeitnehmern, sondern auch von Auszubildenden gewährt. Maximal gibt es dafür 2 x 33% Erlass.






