Dr. Ernst Dieter Rossmann, MdB


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Dr. Ernst Dieter Rossmann MdB

13. September 2010

"Schwarz-Gelb schadet Geringverdiener-Familien!"

Rossmann (SPD) besucht Elmshorner Beratungsstelle

Rund 400 Familien wären im Kreis Pinneberg von der Streichung des Elterngelds für Empfänger von Arbeitslosengeld II betroffen, die die schwarz-gelbe Bundesregierung im August beschlossen hat. Darauf hat der Kreis Pinneberger SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Ernst Dieter Rossmann jetzt im Rahmen eines Besuchs bei der Beratungsstelle für Frauen und Familien in Elmshorn hingewiesen.

„Gerade für diese Familien mit geringstem Einkommen sind die 300 Euro Familiengeld in der aufwendigen ersten Zeit nach der Geburt wichtig“, kritisierten die Mitarbeiterinnen der Einrichtung des Sozialdienstes katholischer Frauen, Annette Spiegel und Erdmute Eckhardt-Roos die geplante Maßnahme. Rossmann sicherte zu, die SPD werde alles daran setzen, die Streichmaßnahme zu verhindern: „Das Vorhaben ist umso skandalöser, weil Millionärsgattinnen den Elterngeld-Mindestbetrag weiterhin erhalten sollen. Hierfür wird es von uns keine Unterstützung geben!“

Rossmann zeigte sich bei seinem Besuch beeindruckt von der engagierten Arbeit der Einrichtung gerade auch im Bereich der Schwangerenkonfliktberatung und der Unterstützung von Alleinerziehenden. „Besonders freut mich zu sehen, wie das Netzwerk bei der Zusammenarbeit mit Diakonie und Frauentreff funktioniert“, lobte der Abgeordnete die effiziente Kooperation der Institutionen.

Leider sei absehbar, dass die Beschlüsse der Bundesregierung die Arbeit der Frauen- und Familienberatung nicht einfacher machen. „Das ‚Sparpaket‘ ist zutiefst sozial ungerecht und kürzt genau bei denjenigen, die eigentlich eine stärkere Unterstützung der Gesellschaft bräuchten“, betont Rossmann. „Das gilt für die Streichung des Elterngeldes, durch die den Kreis Pinneberger ALG II-Haushalten jährlich 1,4 Millionen Euro fehlen werden, genauso wie für den Wegfall des Rechtsanspruchs auf Eingliederungshilfen und die Abschaffung des Rentenversicherungsbeitrags für SGB II-Leistungsempfänger.“



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