Luftverkehrssteuer: Ausnahmen reichen für Helgoland nicht aus!
Rossmann: "Regelung für Insel-Dienstleister nötig!"
Der Bund soll neben den Insulanern bei der geplanten Luftverkehrssteuer auch Flugkunden freistellen, die auf inländischen Inseln beschäftigt oder sie für bestimmte Dienstleistung aufsuchen müssen. Das fordert der Kreis Pinneberger SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Ernst Dieter Rossmann.
Nach Angaben des Abgeordneten sieht der Entwurf für ein Luftverkehrssteuergesetz bisher lediglich Steuerbefreiungen für Fluggäste, die ihren Hauptwohnsitz auf einer inländischen Insel haben und ebenso für medizinische Versorgungseinsätze und Personen die hoheitlichen Aufgaben nachgehen vor. „Hier muss dringend nachgebessert werden“, verlangt Rossmann jetzt mit Blick auf die Situation der Inselgemeinde Helgoland.
„Auch der Transport von Angehörigen spezieller Handwerksberufe und besonderen Dienstleistern nach Helgoland muss von der Luftverkehrssteuer befreit werden“, fordert der SPD-Abgeordnete in einem Brief an den zuständigen Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Steffen Kampeter von der CDU. „Da auf Helgoland nicht alle Fachleute vorgehalten werden können, würden sich die Kosten für Handwerksleistungen auf Helgoland in relevantem Maße erhöhen.“
Bereits die Erhebung der Luftverkehrsabgabe auf touristische Flüge werde negative Auswirkungen auf die Wirtschaft der Insel Helgoland haben, mahnt Rossmann. „Durch eine Verteuerung der Flugpreise wird die Zahl der Passagiere und somit mittelbar auch die Zahl der Flüge insgesamt abnehmen. Zum Einen ist aber der Tourismus der zentrale Zweig der helgoländischen Wirtschaft, zum Anderen werden mit den Passagierflügen eilige Versorgungsgüter wie Post, Zeitungen und Medikamente transportiert. Auch in diesen Bereichen wird sich die Versorgungslage nach Einführung einer Luftverkehrssteuer in der geplanten Form also verschlechtern.“






