Dr. Ernst Dieter Rossmann, MdB


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Dr. Ernst Dieter Rossmann MdB

Was ich verdiene

Hier finden Sie Informationen zu den "Diäten" und weiteren Leistungen, die ich als Abgeordneter vom Bundestag erhalte:


Abgeordnetenentschädigung (steuerpflichtig, monatl.): 7.646,99 Euro
Eigentliche Höhe der Diäten: 7.668.- Euro.  Davon wird jedoch ein Dreihundertfünfundsechzigstel als Beitrag zur Pflegeversicherung abgezogen. Anpassung der Entschädigung zum 1.1.2012 auf 7.960 Euro, zum 1.1.2013 auf 8.252 Euro.

Die Höhe der Abgeordnetenentschädigung orientiert sich an der Besoldung eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes. Es gibt weder ein 13. Monatsgehalt noch Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bzw. Familienzuschläge. Das "Diäten-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts von 1975 verpflichtet die Abgeordneten, selbst und "vor den Augen der Öffentlichkeit" über die Höhe ihrer Entschädigung zu beschließen.

Zulage für zusätzliche Aufgabe als Sprecher der Arbeitsgruppe für Bildung und Forschung der SPD-Bundestagsfraktion (steuerpflichtig, monatl.): 1.080 Euro


Kostenpauschale (steuerfrei, monatl.): 3.984 Euro

Aus der Kostenpauschale werden z.B. die Zweitwohnung in Berlin, Portokosten der Büros, und für das Wahlkreisbüro Inventar, Büromaterial, Literatur, Medien, politische Veranstaltungen, Wahlkampfaktionen sowie Benzinkosten für Fahrten zu Terminen im Wahlkreis etc. finanziert. Die Kostenpauschale wird jedes Jahr entsprechend der Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst. Bundestagsabgeordnete können keine "Werbungskosten" steuerlich absetzen.


Erstattung der Kosten für die Beschäftigung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen (monatl.): 15.053 Euro (ab 1.8.2011)

Diese Personalkosten sind an die Beschäftigung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen gebunden. Beträge, die der Abgeordnete nicht für sein Personal ausgibt, verfallen. Der Abgeordnete kann sie nicht für sich nutzen oder anders verwenden.


Kostenfreie Nutzung der Eisenbahnen der Deutschen Bahn AG einschließlich der Berliner S-Bahn sowie kostenfreie mandatsbezogene Flüge, in der Regel in der Business Class. In Ausübung des Mandats kann bei Bedarf für das Stadtgebiet Berlin und den Flughfen ein Fahrdienst in Anspruch genommen werden. Die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin kann in Ausübung des Mandats nachträglich abgerechnet werden.


Sachleistungen für Kosten der Büros, z.B. Büromaterial, Telegramme, Fax-, Telefon- und Internetkosten im Wahlkreis, eigene Handykosten, Homepage, Computermaterial: 12.000 Euro

Diese Sachleistungen werden genau abgerechnet und können nicht anderweitig verwendet werden. Nicht ausgeschöpfte Beträge verfallen. Computergeräte, Anrufbeantworter und Telefongeräte (auch für das Wahlkreisbüro) sowie Video, Fernseher (in Berlin) und Diktiergeräte werden vom Bundestag gestellt. Die Portokosten in Berlin und im Wahlkreis sowie die Miete für das Wahlkreisbüro trägt jeder Abgeordnete selbst (aus seiner Kostenpauschale).


Nebentätigkeiten:

Vorsitzender des Deutschen Volkshochschulverbandes (DVV)
(ehrenamtlich)

Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Elmshorn
(ehrenamtlich)

Mitglied des Kuratoriums der Hamburger Fern-Hochschule (HFH)

(Als Mitglied des Kuratoriums erhält Ernst Dieter Rossmann ein bis zwei Mal jährlich ein Sitzungsgeld in Höhe von 200 €. Der Betrag wird an gemeinnützige Organisationen gespendet. Ggf. werden Reisekosten erstattet, die allerdings bislang nicht angefallen sind.)

Mitglied des Vorstands des Forums Demokratische Linke 21 e.V.
(ehrenamtlich)

Mitglied des Verwaltungsrates des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung (DIE), Bonn

(ehrenamtlich)

Mitglied im Beirat der Juso-Hochschulgruppen

(ehrenamtlich)


Nebentätigkeiten - bezahlte oder unbezahlte - sind dem Präsidenten des Deutschen Bundestages anzuzeigen, um mögliche Interessenverknüpfungen offen zu legen.

Zusatzinformationen:

Altersentschädigung
Anspruch auf Altersentschädigung haben Abgeordnete, wenn sie mindestens ein Jahr dem Bundestag angehört haben.
Wer früher ausscheidet, wird auf Antrag in der gesetzlichen Rentenversicherung  nachversichert oder lässt sich die entsprechende Summe auszahlen. Ein Abgeordneter hat bei einjähriger Mitgliedschaft und Vollendung des erforderlichen Mindestalters einen Anspruch auf Altersentschädigung von monatlich 191,70 Euro. Bei achtjähriger Mitgliedschaft beträgt der Anspruch 1.533,60 Euro. Die höchste erreichbare Altersentschädigung (nach 27 Mitgliedsjahren) beträgt 5.175,90 Euro. Diese ist voll zu versteuern, andere Bezüge aus öffentlichen Kassen werden angerechnet.

Übergangsgeld nach dem Ausscheiden
Für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit wird ein Monat Übergangsgeld in Höhe der jeweils aktuellen Abgeordnetenentschädigung gezahlt, insgesamt längstens für 18 Monate (steuerpflichtig). Ab dem zweiten Monat nach dem Ausscheiden werden alle sonstigen Einkünfte - auch aus privaten Quellen - auf das Übergangsgeld angerechnet.

Beseitigung der Mehrfachversorgung
Mit dem 21. Änderungsgesetz zum Abgeordnetengesetz hat der Deutsche Bundestag im Jahr 2000 die Mehrfachbezüge von Abgeordneten in größerem Umfang beschränkt: Bundesminister und Parl. Staatssekretäre, die aus der Bundesregierung ausscheiden, aber weiterhin als Abgeordnete tätig bleiben, erhalten künftig nur für einen Monat Übergangsgeld neben der Abgeordnetenentschädigung und nicht wie früher - je nach Dauer der Regierungszugehörigkeit - für 6 Monaten bis zu 3 Jahren. Ab der 15. Wahlperiode werden alle aus öffentlichen Kassen bezogenen Versorgungsbezüge zu 80% auf die Abgeordnetenentschädigung angerechnet. Wer künftig z.B. eine Versorgung aus einer früheren Tätigkeit als Oberbürgermeister erhält, darf hiervon neben der Abgeordnetenentschädigung nur 20% behalten.  

Stand: 01.11.11


Weitere Informationen zu den "Diäten" und zur Arbeit der Bundestagsabgeordneten

Bürgersprechstunde


Alle zwei bis drei Monate biete ich eine Bürgersprechstunde an. Bürger meines Wahlkreises können sich einen Termin geben lassen und mich mit ihrem persönlichen Anliegen aufsuchen.
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