Was ich verdiene
Hier finden Sie Informationen zu den "Diäten" und weiteren Leistungen, die ich als Abgeordneter vom Bundestag erhalte:
Abgeordnetenentschädigung (steuerpflichtig, monatl.): 7.318,89.- Euro
(Eigentliche Höhe der Diäten: 7.339.- Euro. Davon wird aber ein Dreihundertfünfundsechzigstel abgezogen, weil den Arbeitnehmern vor Jahren zur Finanzierung der Pflegeversicherung der Feiertag Buß- und Bettag gestrichen wurde.)
Die Höhe der Abgeordnetenentschädigung orientiert sich an der Besoldung eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes. Es gibt weder ein 13. Monatsgehalt noch Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bzw. Familienzuschläge. Das "Diäten-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts von 1975 verpflichtet die Abgeordneten, selbst und "vor den Augen der Öffentlichkeit" über die Höhe ihrer Entschädigung zu beschließen.
Kostenpauschale (steuerfrei, monatl.): 3.782,- Euro
Aus der Kostenpauschale werden z.B. die Zweitwohnung in Berlin, Portokosten der Büros, Miete für das Wahlkreisbüro, politische Veranstaltungen, Wahlkampfaktionen, Benzinkosten für Fahrten zu Terminen im Wahlkreis etc. finanziert. Die Kostenpauschale wird jedes Jahr entsprechend der Entwicklung der Lebenshaltungskosten angehoben. Bundestagsabgeordnete können keine "Werbungskosten" steuerlich absetzen.
Erstattung der Kosten für die Beschäftigung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen (monatl.): 13.660,- Euro
Diese Personalkosten sind an die Beschäftigung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen gebunden. Beträge, die der Abgeordnete nicht für sein Personal ausgibt, verfallen. Der Abgeordnete kann sie nicht für sich nutzen oder anders verwenden.
Kostenfreie Nutzung der Eisenbahnen der Deutschen Bahn AG und der S-Bahnen in Berlin
Sachleistungen für Kosten der Büros, z.B. Büromaterial, Telegramme, Fax-, Telefon- und Internetkosten im Wahlkreis, eigene Handykosten, Homepage, Computermaterial: 10.000,- Euro
Diese Sachleistungen werden genau abgerechnet und können nicht anderweitig verwendet werden. Nicht ausgeschöpfte Beträge verfallen. Computergeräte, Anrufbeantworter und Telefongeräte (auch für das Wahlkreisbüro) sowie Video, Fernseher (in Berlin) und Diktiergeräte werden vom Bundestag gestellt. Die Portokosten in Berlin und im Wahlkreis sowie die Miete für das Wahlkreisbüro trägt jeder Abgeordnete selbst (aus seiner Kostenpauschale).
Nebentätigkeiten:
Vorsitzender des Deutschen Volkshochschulverbandes (DVV)
(ehrenamtlich)
Mitglied des Kuratoriums der Hamburger Fern-Hochschule (HFH)
(Als Mitglied des Kuratoriums erhält Ernst Dieter Rossmann ein bis vier Mal jährlich ein Sitzungsgeld in Höhe von 200 €. Der Betrag wird an gemeinnützige Organisationen gespendet.)
Mitglied des Vorstands des Forums Demokratische Linke 21 e.V.
(ehrenamtlich)
Mitglied des Verwaltungsrates des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung (DIE), Bonn
(ehrenamtlich)
Nebentätigkeiten - bezahlte oder unbezahlte - sind dem Präsidenten des Deutschen Bundestages anzuzeigen, um mögliche Interessenverknüpfungen offen zu legen.
Zusatzinformationen:
Altersentschädigung
Anspruch auf Altersentschädigung haben Abgeordnete, wenn sie mindestens ein Jahr dem Bundestag angehört haben.
Wer früher ausscheidet, wird auf Antrag in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert oder lässt sich die entsprechende Summe auszahlen. Ein Abgeordneter hat bei einjähriger Mitgliedschaft und Vollendung des erforderlichen Mindestalters einen Anspruch auf Altersentschädigung von monatlich 184 Euro. Bei achtjähriger Mitgliedschaft beträgt der Anspruch 1.468 Euro. Die höchste erreichbare Altersentschädigung (nach 27 Mitgliedsjahren) beträgt 4.954 Euro. Diese ist voll zu versteuern, andere Bezüge aus öffentlichen Kassen werden angerechnet.
Übergangsgeld nach dem Ausscheiden
Für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit wird ein Monat Übergangsgeld in Höhe der jeweils aktuellen Abgeordnetenentschädigung gezahlt, insgesamt längstens für 18 Monate (steuerpflichtig). Ab dem zweiten Monat nach dem Ausscheiden werden alle sonstigen Einkünfte - auch aus privaten Quellen - auf das Übergangsgeld angerechnet.
Beseitigung der Mehrfachversorgung
Mit dem 21. Änderungsgesetz zum Abgeordnetengesetz hat der Deutsche Bundestag im Jahr 2000 die Mehrfachbezüge von Abgeordneten in größerem Umfang beschränkt: Bundesminister und Parl. Staatssekretäre, die aus der Bundesregierung ausscheiden, aber weiterhin als Abgeordnete tätig bleiben, erhalten künftig nur für einen Monat Übergangsgeld neben der Abgeordnetenentschädigung und nicht wie früher - je nach Dauer der Regierungszugehörigkeit - für 6 Monaten bis zu 3 Jahren. Ab der 15. Wahlperiode werden alle aus öffentlichen Kassen bezogenen Versorgungsbezüge zu 80% auf die Abgeordnetenentschädigung angerechnet. Wer künftig z.B. eine Versorgung aus einer früheren Tätigkeit als Oberbürgermeister erhält, darf hiervon neben der Abgeordnetenentschädigung nur 20% behalten.
Stand: 31.01.08
Weitere Informationen zu den "Diäten" und zur Arbeit der Bundestagsabgeordneten







