Offenlegungspflicht ist verfassungskonform
Alle Einkünfte von Abgeordneten sind künftig transparent
Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Pflicht der Abgeordneten zur Offenlegung ihrer Nebeneinkünfte mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dr. Ernst Dieter Rossmann, Sprecher der neun schleswig-holsteinischen SPDBundestagsabgeordneten: „Die Abgeordneten der SPDLandesgruppe Schleswig-Holstein begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, welcher Nebentätigkeit ihr parlamentarischer Vertreter nachgeht und wie viel Geld er dafür erhält.“
In der vergangenen Legislaturperiode hatte der Deutsche Bundestag auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion beschlossen, die Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte der Abgeordneten zu veröffentlichen. Bekannt gegeben werden muss, ob die Mandatsträger zwischen 1.000 bis 3.500, bis zu 7.000 oder über 7.000 Euro verdienen. Gegen diesen Beschluss hatten neun Bundestagsabgeordnete Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, das heute für Rechtssicherheit gesorgt hat.
Rossmann: „Die Mitglieder der SPD-Landesgruppe Schleswig-Holstein verstehen sich als ‚gläserne Abgeordnete’ und sorgen für Transparenz. Fast alle haben Informationen über ihre Einkünfte und Nebentätigkeiten bereits seit Langem auf ihren Webseiten zur Verfügung gestellt.“ Die SPD-Landesgruppe Schleswig-Holstein erwartet, dass der Bundestagspräsident die Angaben aller Parlamentsmitglieder in Kürze veröffentlicht.


