Rossmann: SPD macht erstmals Antrag in leichter Sprache - Kultur für alle!
Barrierefreiheit als politische Aufgabe: Die SPD-Bundestagsfraktion hat jetzt erstmals einen Antrag in Leichter Sprache in den Bundestag eingebracht.
Barrierefreiheit als politische Aufgabe, für alle Menschen Teilhabe zu ermöglichen und Barrieren abzubauen, ist in aller Munde. Die SPD-Bundestagsfraktion hat jetzt erstmals einen Antrag in Leichter Sprache in den Bundestag eingebracht. Dr. Ernst Dieter Rossmann, SPD-Bundestagsabgeordneter des Kreises Pinneberg, bewertet diese Initiative als gutes politisches Beispiel, die UN-Behindertenrechtskonvention für den Bereich Kultur und Medien umzusetzen. (Der Antrag ist verfügbar unter: http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_datei/0,,15641,00.pdf Im Anhang ab Seite 7 befindet sich die Leichte-Sprache-Version.)
Die SPD hat ihren Antrag in Leichte Sprache übersetzen lassen, damit ihn möglichst alle verstehen können - besonders diejenigen, für welche der Antrag Verbesserungen bringen soll. Dazu zählen auch Menschen mit Lern- oder Konzentrationsschwierigkeiten, mit Altersdemenz oder Menschen, die die deutsche Sprache erst erlernen. Rossmann: „Unser Ziel ist es, auf diese Weise Politik den Menschen nahezubringen, die sonst nicht den Zugang zu den Debatten und Entscheidungen des Bundestages haben oder die Sprache der Politik zu kompliziert finden.“ Leichte Sprache besteht dabei aus kurzen, einfachen Sätzen mit kurzen Wörtern. Der Text ist in einer bestimmten Schriftgröße verfasst und enthält viele Erklärungen. Bunte Bilder unterstützen das Verstehen des Textes.
„Die UN-Behindertenrechtskonvention erkennt an, dass auch für Menschen mit Behinderung ein voller Zugang zur kulturellen Umwelt wichtig ist, „damit sie alle Menschenrechte und Grundfreiheiten voll genießen können“, so Rossmann. Die SPD fordert deshalb verbindliche Regeln zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich Kultur und Medien. Die SPD fordert, Kultur- und Freizeitangebote barrierefrei zu gestalten, bei Ausschreibungen des Bundes die Barrierefreiheit verpflichtend zu berücksichtigen, die Denkmalförderung des Bundes möglichst an barrierefreie Zugänge zu knüpfen oder Filme nur dann zu fördern, wenn wenigstens eine Endfassung des Films mit deutscher Audiodeskription oder deutschen Untertiteln vorliegen wird. Es geht dabei um barrierefreie Zugänge zu Kultur-, Medien- und Informationsangeboten, aber auch um die aktive Teilhabe von Menschen mit Behinderungen als Künstlerinnen und Künstler.



